Hinweise zur Seniorenbeiratswahl 2024

In diesem Jahr findet für die Amtszeit von 2025 bis  2028 die Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Heide statt.

Wie wird der Seniorenbeirat gewählt?

Die Wahl des Seniorenbeirates erfolgt in einer Briefwahl. Für die Wahlunterlagen benötigt es keinen Antrag. Die Wahlunterlagen werden nach Zulassung der Wahlvorschläge automatisch an alle wahlberechtigten Heider*innen versendet. Jede oder jeder Wahlberechtigte hat bis zu 15 Stimmen, von denen nur jeweils eine Stimme einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden kann. Damit können bis zu 15 Kandidatinnen und Kandidaten mit jeweils einer Stimme unterstützt werden. Es ist nicht möglich einer Kandidatin/einem Kandidaten mehr als eine Stimme zu geben!

Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Ergibt sich beim letzten zu wählenden Mitglied des Seniorenbeirates eine Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die oder der Vorsitzende des Wahlvorstandes zieht. Entsprechend der Stimmenzahl bilden die übrigen Kandidatinnen und Kandidaten eine Nachrückliste. Nach Beendigung der Auszählung stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest.

Das Wahlergebnis wird vom Bürgermeister bekannt gegeben. Die Bestätigung des neugewählten Seniorenbeirates erfolgt durch die Ratsversammlung.

Hinweis: Gehen weniger als sechzehn Bewerbungen ein, findet keine Briefwahl statt. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden in dem Fall von der Ratsversammlung bestätigt.

Wer ist bei der Seniorenbeiratswahl wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der EU, die

  • das 60. Lebensjahr vollendet haben oder im Jahr der Wahl vollendet haben werden (Stichtag 31. Dezember 1964),
  • seit mindestens sechs Monaten (Stichtag 27. Mai 2024) mit Hauptwohnsitz in Heide gemeldet sowie
  • nicht nach § 6 Abs. 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes -GKWG- i.V.m. § 4 der Seniorenbeiratswahlordnung -WO- vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer ist bei der Seniorenbeiratswahl wählbar?

Wählbar ist, wer

  • das 60. Lebensjahr vollendet hat oder im Jahr der Wahl vollendet haben wird,
  • im Wahlgebiet wahlberechtigt ist,
  • seit mindestens sechs Monaten mit Hauptwohnsitz in Heide gemeldet sowie nicht nach § 6 Abs. 2 GKWG i.V.m. § 4 der WO vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wer ist bei der Seniorenbeiratswahl nicht wählbar?

Nicht wählbar sind:

  • Mitglieder der Ratsversammlung
  • bürgerliche Mitglieder der Fachausschüsse 
  • Mitarbeiter*innnen der Stadtverwaltung 
  • Vorstandsmitglieder der Parteien auf Orts- und Kreisebene 

Wie und bis wann kann ich zur Seniorenbeiratswahl Wahlvorschläge einreichen?

Kandidatenvorschläge werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten eingereicht. Eine schriftliche Einverständniserklärung (Zustimmung) der Kandidatinnen und Kandidaten ist erforderlich, sofern sie ihre Kandidatur nicht selbst einreichen. Einer Unterschriftensammlung zu den einzelnen Vorschlägen bedarf es nicht. Einen Vordruck für den Wahlvorschlag können Sie unter dem Reiter Vordrucke herunterladen, ausgefüllt und unterschrieben an das Rathaus der Stadt Heide, -Fachdienst Zentrale Verwaltung und Wahlen-, Zimmer 414, Postelweg 1, 25746 Heide senden oder dort einreichen.

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Mittwoch, 2. Oktober 2024, 18.00 Uhr bei der o.g. Anschrift, eingereicht sein. Jeder Vorschlag darf nur eine*n Bewerber*in enthalten. Die Bewerber*innen und haben ihre Einwilligungen zur Kandidatur und zur Annahme der Wahl schriftlich vorzulegen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben als Bewerber*innen an Eides Statt zu versichern, dass sie nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Vordrucke

Hier finden Sie alle erforderlichen Vordrucke für die Seniorenbeiratswahl 2024:

Interessierte Seniorinnen und Senioren erhalten die Wahlunterlagen zur Einreichung von Wahlvorschlägen zudem bei der
Stadt Heide, Rathaus, Fachdienst Zentrale Verwaltung und Wahlen-, Rathaus Zimmer 414, Postelweg 1, 25746 Heide.

Der „Fachdienst 11 Zentrale Verwaltung und Wahlen“ hat während der allgemeinen Besuchszeiten des Rathauses

  • Montag bis Freitag:                      8 Uhr bis 12 Uhr
  • Donnerstag:                                 14 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet.

Wann und wie werden die Kandidaten für den Seniorenbeirat vorgestellt?

Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch die Stadt Heide am Mittwoch, 16. Oktober 2024 um 11 Uhr, im Bürgerhaus Neue Anlage 5, sowie in der örtlichen Presse. Darüber hinaus werden die Kandidatinnen und Kandidaten auch auf der Homepage der Stadt Heide vorgestellt. Dies kann natürlich erst nach dem 2. Oktober 2024, 18 Uhr (Einreichungsfrist) erfolgen.

Weitere Informationen

Telefonische Auskunft zu den Wahl-Modalitäten erhalten Sie bei der Stadtverwaltung, Herr Borchers, unter der Telefonnummer 0481/6850-112. Informationen zur Arbeit des Seniorenbeirates erteilt Herr Helmut Dahleke, Vorsitzender des Seniorenbeirates, unter der Telefonnummer 0481/72469.