Informationen zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Stimmabgabe im Wahllokal ist guter demokratischer Brauch. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann sich der Briefwahl bedienen. Die Briefwahl eröffnet den Wahlberechtigten, die sich am Wahltag außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten oder infolge Krankheit ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, die Möglichkeit, dennoch ihre Stimme abzugeben. 

Durch die verkürzten Fristen aufgrund des vorgezogenen Wahltermins verkürzt sich auch der Zeitraum, in welchem die Briefwahl möglich ist. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahl vor Ort und der Versand der Briefwahlunterlagen erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltag beginnen wird, da der Druck der Stimmzettel im Rahmen der vorgezogenen Neuwahl des Deutschen Bundestages erst nach Abschluss der Zulassung der Wahlvorschläge erfolgen kann. Dies ist ggf. erst nach einer möglichen Beschwerdesitzung (Donnerstag, 30. Januar 2025) der Fall. 

Sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen sind die Laufzeiten der Post zu berücksichtigen. Die Stadt Heide empfiehlt ihren Bürgerinnen und Bürgern für die bevorstehende Bundestagswahl daher die persönliche Stimmabgabe im jeweiligen Wahllokal.

Hinweise zu nicht zugegangenen oder verloren gegangenen Briefwahlunterlagen

Wenn Sie die beantragten Briefwahlunterlagen (Wahlschein und Stimmzettel) nicht erhalten haben oder diese verloren gegangen sind, melden Sie sich bitte beim Wahlamt. Sie können neue Unterlagen erhalten. Dafür müssen Sie dem Wahlamt gegenüber schriftlich glaubhaft nachweisen und versichern, dass Ihnen die Unterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sind.
Dann kann Ihnen bis zum Sonnabend (22. Februar 2025) vor der Wahl, um 12 Uhr, auf schriftlichen Antrag ein neuer Wahlschein +Ersatzwahlschein+ (Briefwahlunterlagen) ausgestellt werden. Ihr alter Wahlschein wird dann für ungültig erklärt werden und Sie erhalten neue Unterlagen.

Hierfür ist das Wahlamt

  • am Mittwoch, 19. Februar, von 8 bis 12 Uhr
  • am Donnerstag, 20. Februar, von 8 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 18 Uhr
  • am Freitag, 21. Februar, von 8 bis 12 Uhr sowie von 12.30 bis 15 Uhr
  • am Sonnabend, 22. Februar, von 11 bis 12 Uhr

besetzt und unter der Telefonnummer 0481/6850-112 oder 0162/1052631 zu erreichen.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig, denn ab Sonnabend, 12 Uhr, werden keine Ersatzwahlscheine mehr ausgestellt. Wurde Ihr Antrag bearbeitet und haben Sie die Unterlagen nicht erhalten, können Sie nicht mehr am Wahltag im Wahllokal wählen, da für den ausgestellten Wahlschein ein sogenannter Sperrvermerk (W-Vermerk) im Wählerverzeichnis gesetzt wurde. Sie benötigen zur Wahl unbedingt einen neuen Wahlschein.

Ein Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann dann nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlsonntag in der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr beantragt werden.

Wo und wie kann ich Briefwahl schriftlich oder online beantragen?

Um per Briefwahl wählen zu können, ist es notwendig einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen zu beantragen. Diese können schon ab sofort bis Mittwoch, 19. Februar 2025, 12 Uhr, schriftlich per E-Mail oder mit einem formlosen Briefwahlantrag beim Wahlamt der Stadt Heide, Postelweg 1, beantragt werden.

Der Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum,
  • Wohnanschrift in Heide,
  • ggf. Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, falls dies nicht die Meldeanschrift ist, und
  • Unterschrift bei schriftlicher Beantragung.

Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den Service 

  • Briefwahlunterlagen ONLINE beantragen
  • Online-Briefwahlantrag über QR-Code

(freigeschaltet von Freitag, 10. Januar, 18 Uhr, bis Mittwoch, 19. Februar, 12 Uhr) auf der Internetseite der Stadt Heide zu nutzen. Der Aufruf der Webanwendung ist nur mit aktuellen Browserversionen möglich. 

Der Service wird am Mittwoch, 19. Februar, 12 Uhr, eingestellt, da die rechtzeitige Übersendung der Briefwahlunterlagen aufgrund des Postwegs (Übersendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen durch die Stadt Heide und Rücksendung des Wahlbriefs durch Sie) nicht mehr möglich ist.

Für die schriftliche Antragstellung können Sie auch den Briefwahlantrag nutzen, der sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet. Den Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten Sie bis spätestens Sonntag, 2. Februar 2025.

Briefwahl bzw. Beantragung von Briefwahlunterlagen direkt vor Ort

Um im Briefwahlbüro direkt vor Ort brieflich wählen zu können, müssen Sie Ihren Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis mitbringen. Briefwahlanträge direkt vor Ort im Briefwahlbüro/Wahlamt können nur bis zum Freitag vor der Wahl, 15 Uhr, gestellt werden. 

Öffnungszeiten Briefwahlbüro/Wahlamt:

  • Montag:  8 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr
  • Dienstag: 8 Uhr bis 12 Uhr
  • Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
  • Freitag, 21. Februar, zusätzlich von 12.30 Uhr bis 15 Uhr

Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlscheinantrag, eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird.

Es ist ausdrücklich nicht zulässig, dass jemand ohne entsprechende Vollmacht für einen anderen die Unterlagen mitnimmt.

Wichtige Informationen

  • Wahlberechtigte, die per Brief wählen, haben für die Wahrung des Wahlgeheimnisses und der Wahlfreiheit in ihrem persönlichen Bereich selbst Sorge zu tragen.
     
  • Bei Erteilung eines Wahlscheines wird hinter Ihrem Namen im Wählerverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen. Danach können Sie nur noch unter Vorlage des Wahlscheines entweder per Brief (auch im Bürgerbüro) wählen.
     
  • Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 – 108d des Strafgesetzbuches).
     
  • Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. Auf die vorstehenden allgemeinen Hinweise wird verwiesen.
     
  • Der Wahlbrief muss so rechtzeitig abgesandt werden, dass dieser beim Wahlamt der Stadt Heide spätestens am Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025, bis 18.00 Uhr eingehen kann.
     
  • Die Abgabe des roten Wahlbriefes bei der darauf angegebenen Adresse oder in dessen Briefkasten am Rathaus wird zur Vermeidung von Postlaufzeiten empfohlen.
     
  • Wer den Wahlbrief erst am Wahltag überreichen will, muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief bis 18.00 Uhr beim Wahlamt eingeht.
    Verspätet eingegangene Wahlunterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.