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Bundestagswahl am 24. September: Hinweise zur Ausübung des Wahlrechts

Rund 17.000 Heiderinnen und Heider sind zur Teilnahme an der Bundestagswahl am 24. September aufgerufen. Wahlberechtigte können am Wahltag oder bereits zuvor per Briefwahl abstimmen. Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung im Wählerverzeichnis.

HEIDE (hps) Im Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl am Sonntag, den 24. September, weist die Stadtverwaltung Heide darauf hin, dass Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis spätestens zum kommenden Samstag, 2. September 2017, eine Wahlbenachrichtigung erhalten werden.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis Donnerstag, 7. September, unbedingt an das Wahlamt wenden. Ansprechpartner ist Sven Borchers, der unter der Telefonnummer 0481-6850 112 oder per E-Mail unter wahlamt@stadt-heide.de erreichbar ist. So besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einzulegen, wenn Bürgerinnen oder Bürger nicht Gefahr laufen möchten, die sie das Wahlrecht nicht ausüben können.

Darüber hinaus informiert die Stadt Heide, dass die Beantragung von Briefwahlbeantragung online unter folgender Adresse möglich ist: www.heide.de/politik/wahlenabstimmungen/bundestagswahl.html 

Bis Donnerstag, 21. September, 18 Uhr, können Briefwahlunterlagen auf diesem Wege beantragt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auch im Rathaus, 4. Stock, Zimmer 414, Briefwahlunterlagen zu beantragen bzw. direkt zu wählen. Dies ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montags bis freitags 8 Uhr bis 12 Uhr,Montags und dienstags 13 Uhr bis 16.30 Uhr,Donnerstags 13 Uhr bis 18 Uhr,und nach besonderer Vereinbarung.

Die Stadt Heide weist darauf hin, dass am Wahlsonntag, 24. September, in den Wahllokalen die Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte nicht zwingend erforderlich ist. Wer nicht mehr im Besitz seiner Wahlbenachrichtigung ist, kann - sofern im Wählerverzeichnis berücksichtigt - trotzdem wählen gehen. Es genügt die Vorlage des gültigen Reisepasses bzw. Personalausweises.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl.

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