Informationen zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform
Auf dem Grundsteuerbescheid 2025, den Sie im ersten Quartal 2025 erhalten haben, werden Sie folgende neue Berechnung vorfinden: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Der Grundsteuermessbetrag (= Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl) wird vom Finanzamt Dithmarschen ermittelt. Bei Rückfragen oder Einwänden gegen den Grundsteuerwert, den Grundsteuermessbetrag oder die Steuermesszahl wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Dithmarschen.
Der Hebesatz wird durch die Gemeinde festgelegt. Die Ratsversammlung der Stadt Heide hat in ihrer Sitzung am
4. Dezember 2024 über die Hebesätze für das Jahr 2025 beraten und beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 316% und für die Grundsteuer B auf 598% gemäß der Empfehlung des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein auf Basis des Transparenzregisters festzusetzen. Die Festsetzung des Hebesatzes soll aufkommensneutral erfolgen, das heißt, dass die Stadt Heide insgesamt in 2025 nicht mehr und nicht weniger Grundsteueraufkommen als in 2024 erzielen soll.
Informationen zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform (FAQ)
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) der Städte und Gemeinden und wird auf den Grundbesitz erhoben. Dazu zählen sowohl die Grundstücke selbst als auch die darauf befindlichen Gebäude sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Grundsätzlich müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken die Grundsteuer zahlen. Bei Vermietung kann die Grundsteuer jedoch entsprechend den geltenden zivilrechtlichen Vorschriften für Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mietern übertragen werden.
Wofür zahle ich die Grundsteuer?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig in der Gemeinde und können flexibel verwendet werden. Mit der Grundsteuer werden beispielsweise Schulen, Kindertagesstätten, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Das Steuergeld wird also direkt vor Ihrer Haustür eingesetzt.
Ohne die Grundsteuer könnten viele Dinge, die eine Gemeinde lebenswert machen, nicht finanziert werden. Sie ist daher ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft und kommt letztlich auch Ihnen zugute.
Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basierte auf veralteten Grundstückswerten, den sogenannten Einheitswerten. Im Westen Deutschlands wurden die Grundstückswerte aus dem Jahr 1964 verwendet. In den ostdeutschen Bundesländern stammen diese Werte sogar aus dem Jahr 1935. Seitdem wurden diese Einheitswerte nur minimal und sporadisch angepasst.
Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seit 1935 und 1964 sowohl im Westen als auch im Osten unterschiedlich entwickelt haben, führt dies zu steuerlichen Ungleichheiten. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass diese Ungleichheiten mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar sind. Daher wurde gefordert, ab 2025 eine Besteuerung auf Basis aktuellerer Werte einzuführen, um eine gerechtere Steuerverteilung zu erzielen.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Finanzämter sind dafür verantwortlich, die neuen Grundsteuerwerte zu ermitteln und jedes Grundstück neu zu bewerten. Die Städte und Gemeinden setzen die Grundsteuer auf Grundlage der Daten fest, die sie von den Finanzämtern erhalten. Deshalb bekommen Sie als Steuerzahlerinnen und -zahler sowohl vom Finanzamt als auch von der Stadt Heide Bescheide. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten:
- Stufe 1: Grundsteuerwert vom Finanzamt
Die Finanzämter führen die Neubewertung aller Grundstücke durch. Basierend auf den Daten, die die Eigentümerinnen und Eigentümer übermitteln, berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert. Dieser Wert wird durch den Grundsteuerwertbescheid festgestellt. Sie müssen aufgrund dieses Bescheids keine Zahlungen leisten; er dient lediglich als Grundlage für die folgenden Berechnungsschritte.
- Stufe 2: Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt
Der neu ermittelte Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert, was den Grundsteuermessbetrag ergibt. Dieser Betrag wird den Eigentümerinnen und Eigentümern des Grundstücks oder den Inhaberinnen und Inhabern von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Auch die Stadt Heide wird informiert. Auch für diesen Bescheid sind keine Zahlungen erforderlich; er dient als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde, in der Ihr Grundstück liegt. Bei Fragen oder rechtlichen Angelegenheiten (Rechtsbehelfe) zur Ermittlung des Grundsteuerwerts oder des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
- Stufe 3: Grundsteuerbescheid von der Stadt Heide
Der Grundsteuermessbescheid ist für die Stadt Heide verbindlich und kann nicht von ihr eigenständig geändert werden. Also übernimmt die Stadt Heide den Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes und wendet in einem letzten Schritt nur noch ihre jeweiligen sogenannte Grundsteuerhebesätze auf den Grundsteuermessbetrag an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Die zu zahlende Grundsteuer wird dann im Grundsteuerbescheid aufgeführt.

Was ist der Grundsteuerhebesatz?
Der Grundsteuerhebesatz ist ein Prozentsatz, mit dem eine Kommune den festgelegten Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert, um die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer zu ermitteln.
Warum wurden die Hebesätze angepasst?
Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist es, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer in den einzelnen Kommunen gleichbleiben. Dies wird als Aufkommensneutralität bezeichnet. Das Finanzministerium von Schleswig-Holstein hat ein Transparenzregister veröffentlicht, das aufkommensneutrale Hebesätze für jede Kommune enthält. Diese sollen sicherstellen, dass die Grundsteuereinnahmen der Kommunen im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024, also vor der Reform, möglichst konstant bleiben (siehe schleswig-holstein.de - Transparenzregister).
Bei der Festlegung der Grundsteuerhebesätze hat sich die Ratsversammlung der Stadt Heide an den Empfehlungen aus diesem Transparenzregister orientiert und die Anpassung der Hebesätze so gestaltet, dass sie aufkommensneutral sind.
Welcher Hebesatz ist für mich relevant?
- Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) beträgt der Hebesatz ab 1. Januar 2025 316 % (vorher 380 %).
- Für alle anderen Grundstücke mit oder ohne Gebäude (Grundsteuer B), die keine land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind, beträgt der Hebesatz ab 1. Januar 2025 598 % (vorher 430 %)
Unter folgendem Link können Sie die Satzung der Stadt Heide über die Festsetzung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer ab dem 1. Januar.2025 (Hebesatzsatzung) einsehen: Ortsrecht- Hebesatzsatzung_Realsteuern_ab_2025.
Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Der Begriff "Aufkommensneutralität" wird oft missverstanden. Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist es, die Aufkommensneutralität der Kommunen zu gewährleisten. Aufkommensneutralität bezieht sich also auf das Ziel, dass die gesamten Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform gleichbleiben sollen, obwohl sich die Berechnungsgrundlagen sowie die Hebesätze im Zuge der Reform ändern. Dies bedeutet, dass der Übergang vom alten zum neuen Grundsteuerrecht so gestaltet ist, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein durch die bundesweite Reform der Grundsteuer keine finanziellen Einbußen erleiden, sondern die Einnahmen auf dem bisherigen Niveau bleiben.
Um die gewünschte Aufkommensneutralität der einzelnen Kommunen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform zu gewährleisten, hat das Finanzministerium von Schleswig-Holstein ein Transparenzregister veröffentlicht, das sogenannte aufkommensneutrale Hebesätze für jede Kommune enthält. Diese sorgen dafür, dass die Grundsteuereinnahmen der Stadt Heide im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024, also vor der Reform, möglichst konstant bleiben (siehe schleswig-holstein.de - Transparenzregister).
Daher hat die Ratsversammlung der Stadt Heide sich an den Empfehlungen des Finanzministeriums orientiert und die aufkommensneutralen Hebesätze für die Umsetzung der Grundsteuerreform übernommen.
Die Aufkommensneutralität bezieht sich also auf die Kommunen und bedeutet nicht, dass die individuelle Grundsteuer der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gleichbleiben. Durch die Neubewertung aller Grundstücke durch die zuständigen Finanzämter wird bewusst keine Belastungsneutralität für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler angestrebt, sondern eine gerechte Verteilung der Steuerlast. Wenn die Neubewertung der Grundstücke durch das Finanzamt beispielsweise zeigt, dass der Wert Ihres Grundbesitzes gestiegen ist, muss entsprechend mehr Grundsteuer gezahlt werden.
Hinweis: Die vom Finanzministerium empfohlenen Hebesätze, die zur Aufkommensneutralität führen, sind für die Kommunen nicht bindend, da die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung die Hebesätze zur Grundsteuer eigenständig festlegen.
Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen?
Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen müssen, hängt vom neuen Grundsteuerrecht des Bundes ab. Entscheidend ist dabei, wie sich der Wert Ihres Grundbesitzes im Vergleich zu anderen Grundstücken in der Stadt Heide entwickelt hat.
Durch die Neubewertung aller Grundstücke kann sich der Wert Ihres Grundbesitzes im Vergleich zu anderen Grundstücken in Heide verändert haben. Falls Ihr Grundbesitz stärker an Wert gewonnen hat, wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen (zum Beispiel, weil sich eine ehemals günstige Randlage zu einer mittlerweile gefragten Wohnlage entwickelt hat). Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Es ist aber auch möglich, dass die individuelle Steuerlast sinkt oder gleichbleibt.
Da sich durch die Neubewertung des Finanzamts im Rahmen der Grundsteuerreform also alle Grundsteuerwerte ändern, muss die Stadt Heide entsprechend auch ihre Hebesätze anpassen. Die Anpassung der Hebesätze dient lediglich dazu, das Grundsteueraufkommen der Gemeinde stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe, ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Für die Frage „Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen?“ spielt also vor allem die Wertentwicklung Ihres Grundstücks eine entscheidende Rolle.
Dürfte das Grundsteueraufkommen in 2025 überhaupt erhöht werden?
Dies ist in jedem Falle rechtlich zulässig. Allerdings erhöht keine Gemeinde aufgrund der Reform das Grundsteueraufkommen. Die Stadt Heide wird bei der Umsetzung der Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen erzielen.
Es kann jedoch notwendig sein, die Grundsteuer aus anderen Gründen (unabhängig von der Reform) angemessen zu erhöhen. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um ihre aktuellen Aufgaben zu erfüllen – beispielsweise, wenn eine Schulsanierung dringend nötig ist, müssen sie auch über angemessene Steuererhöhungen nachdenken. Solche Erhöhungen können jederzeit erfolgen und stehen nicht in Zusammenhang mit der Grundsteuerreform.
Handeln Gemeinden, die das Steueraufkommen angemessen erhöhen, gerecht?
Sie können sich sicher sein, dass keine Gemeinde Steuererhöhungen leichtfertig beschließt. Das gilt auch für dien Stadt Heide. In der Ratsversammlung der Stadt Heide sitzen Bürgerinnen und Bürger wie Sie, die sich ehrenamtlich für die Stadt engagieren und selbst Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind. Gerade im Jahr 2025, in dem bundesweit auf die Entwicklung der Grundsteuer geachtet wird, können Sie darauf vertrauen, dass die betroffene Gemeinde die Entscheidung nicht leichtfertig getroffen hat.
Außerdem bleibt festzuhalten, dass die Auswirkungen einer (auch deutlichen) Erhöhung auf Ihre individuelle Grundsteuer moderat bleiben würden. Denn eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens verteilt sich gleichmäßig auf alle Grundsteuerzahlerinnen und -zahler innerhalb der Gemeinde. Für den Einzelnen ergibt sich in der Regel nur ein überschaubarer Betrag. Wenn sich die individuelle Grundsteuer einzelner Steuerzahlerinnen und -zahler im Jahr 2025 (im Vergleich zu den Vorjahren) jedoch deutlich erhöht, liegt das vor allem an der Neubewertung auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts durch das Finanzamt.
Wann muss ich die neue Grundsteuer bezahlen?
Die neue Grundsteuer muss ab dem Jahr 2025 bezahlt werden. Sie wird als Jahresbetrag festgesetzt. Dieser ist in der Regel am 15. Februar, 15.Mai, 15.August und 15.November jeweils zu einem Viertel fällig.
Wie erfolgt die Zahlung?
Die einfachste Möglichkeit zur Zahlung ist die Erteilung eines SEPA-Mandats, das heißt, die Erlaubnis zur Durchführung einer Lastschrift. Ein bereits erteiltes SEPA-Mandat gilt auch für die neue Grundsteuer ab 2025. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie einen eventuell bestehenden Dauerauftrag für die Zahlung der Grundsteuer bei Ihrer Hausbank ändern lassen.
Formular zur Erteilung eines neuen SEPA-Lastschriftmandats: SEPA-Lastschriftmandat
Informationen zu Einsprüchen und Widersprüchen (FAQ)
Welche Folgen hat mein Einspruch gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid beim Finanzamt für meinen Grundsteuerbescheid der Stadt Heide?
Die Stadt Heide muss die Grundsteuer auf Grundlage des Grundsteuermessbetragsbescheids (auch Grundlagenbescheid genannt) des Finanzamtes berechnen. Dies gilt selbst dann, wenn der Grundsteuermessbetragsbescheid möglicherweise falsch ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Grundsteuerwert oder der Grundsteuermessbetrag falsch ermittelt wurde, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, das für die Bewertung Ihres Grundbesitzes zuständig ist. Erst nachdem das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag korrigiert hat, kann auch die Stadt Heide die Grundsteuer anpassen.
Hinweis: Ein Widerspruch gegen den Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Heide muss als unbegründet zurückgewiesen werden, wenn inhaltliche Gründe gegen die Bewertung des Finanzamtes vorgebracht werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt.
Für detaillierte Informationen zum Thema Einspruch: Schleswig-Holstein – Fragen nach Erhalt des Grundsteuerbescheids
Ich habe Einspruch gegen die Bescheide des Finanzamts eingelegt. Warum muss ich trotzdem die Grundsteuer zahlen?
Das Einlegen eines Einspruchs befreit nicht davon, die Steuern zunächst zahlen zu müssen. Der Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes ist die Grundlage (Grundlagenbescheid) für den Grundsteuerbescheid der Kommunen und ist für diese bindend. Solange der Grundsteuermessbetragsbescheid seitens des Finanzamtes nicht geändert oder aufgehoben wird, bleibt die Pflicht zur Zahlung der Grundsteuer bestehen.
Für detaillierte Informationen zum Thema Einspruch: Schleswig-Holstein – Fragen nach Erhalt des Grundsteuerbescheids
Weiterführende Links / Ergänzende Hinweise
- Das Bundesfinanzministerium bietet einen umfangreichen Fragen- und Antwortkatalog zum Thema Grundsteuer an: Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer
- Das Finanzministerium Schleswig-Holstein informiert regelmäßig über Neuigkeiten zur Grundsteuerreform und hat informative Videobeiträge dazu veröffentlicht: Schleswig-Holstein – Aktuelles zur Grundsteuerreform
- In Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Transparenzregisters hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein einen Fragen- und Antwortkatalog zu den Hebesätzen veröffentlicht: Schleswig-Holstein – Fragen zum Transparenzregister
- Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat zudem häufig gestellte Fragen nach Erhalt des Grundsteuerbescheids beantwortet: Schleswig-Holstein – Fragen nach Erhalt des Grundsteuerbescheids
- Für eine Terminvereinbarung mit dem Finanzamt Dithmarschen ist das Online Terminbuchungssystem „cleverQ“ empfehlenswert. Über das Portal „cleverQ“ und die entsprechende App ist auch ein entsprechender Rückrufservice nutzbar. Finanzamt Dithmarschen - Kontakt, Öffnungszeiten und Termine
- Einwände gegen bereits erteilte Bescheide zum Grundsteuerwert oder Steuermessbetrag sind beim Finanzamt Dithmarschen vorzutragen. Es wird empfohlen, diese Einwände elektronisch über das ELSTER-Portal an das Finanzamt zu übermitteln. Hierzu ist eine vorherige Registrierung über „Mein ELSTER“ notwendig. ELSTER - Einspruch
- Mit der Erteilung der Grundsteuerbescheide durch die Stadt Heide bleiben die bisher beim Finanzamt eingelegten Einsprüche unberührt.